Wer darf registrieren lassen?
- Der Hundehalter
- Eine durch den Halter bevollmächtigte Person. Sie muß sich ausweisen können.
Sie brauchen:
- Personalausweis oder Paß mit Meldebestätigung
- Mikrochip-Nummer (Steht normalerweise im Impfpass)
- Bescheinigung Ihres Haftpflichtversicherers über das Bestehen der Haftpflichtversicherung (inkl. Nummer des Versicherungsvertrages)
- Rasse, Größe (Schulterhöhe), Geschlecht, Geburtsdatum und Name Ihres Hundes
- Geld für die Gebühren
Wo kann ich meinen Hund registrieren?
- Entweder vor Ort bei Ihrem zuständigen Kundenzentrum oder Ihrem zuständigen Verbraucherschutzamt. Wo das ist, erfahren Sie am einfachsten über den Behördenfinder der DiBIS (Eingabe: Kundenzentrum oder Verbraucherschutzamt).
Die Registrierungsgebühr beträgt hier ca. 30€ (Ermäßigung auf 15 EUR in Einzelfällen (Nachweis ALGII) möglich). - Oder übers Internet. Das ist zwar etwas komplizierter, kostet dafür aber nur ca. 15€.
Die Online-Hunderegistrierung ist gleichzeitig die Steueranmeldung, sofern noch keine vorliegt.- Sie müssen sich erst selber beim Hamburger Service registrieren, einen Benutzer-Account einrichten. Hierfür benötigen Sie eine Email-Adresse.
Wenn Sie schon registriert sind, müssen Sie sich anmelden. - Dann geben Sie in der Suche „Hunderegister“ ein und folgen Sie den Vorgaben.
- Zeitaufwand laut Webseite ca. 20 Minuten
- Fertig
- Sie müssen sich erst selber beim Hamburger Service registrieren, einen Benutzer-Account einrichten. Hierfür benötigen Sie eine Email-Adresse.
Weitere Informationen: