Bei Tieren die nicht von uns geimpft wurden, muss anhand der Angaben im alten Impfpass eindeutig festzustellen sein, dass das entsprechende Tier vor der letzten im Impfpass eingetragenen Tollwutimpfung eindeutig gekennzeichnet war. Dann und leider nur dann dürfen wir die Impfung in einen EU-Heimtierpass übertragen. Ist dies nicht der Fall, muss das Tier nach erfolgter Kennzeichnung erneut gegen Tollwut geimpft werden, damit der EU-Heimtierpass für Reisen gültig wird. Damit will der Gesetzgeber sicher stellen, dass die Pässe wirklich nur an gekennzeichnete Tiere ausgegeben werden. Das ist zwar im Einzelfall sicher ärgerlich, aber im Hinblick auf die jüngsten Todesfälle durch den Biss eines niedlichen aus dem Urlaub mitgebrachten Hundewelpen sehr sinnvoll.
Der EU-Heimtierpass gilt seit dem 3. Juli 2004. Alte Impfbescheinigungen galten übergangsweise noch bis zum 30. September 2005.