Wir haben die Mikrochips jederzeit dabei und können sie schnell, unkompliziert und ohne Narkose in wenigen Sekunden einsetzen.
Auch der für Reisen verpflichtende EU-Heimtierpass ist immer in unserem Gepäck.
Allgemeines:
Seit Beginn 2004 ist es Pflicht, Hunde, Katzen und Frettchen die innerhalb der EU über Landesgrenzen transportiert werden, zu Kennzeichnen. Bis 2011 reicht hierfür übergangsweise bei lieben, friedlichen Tieren noch eine gut lesbare Tätowierung. Spätestens ab dann muss jedes Tier gechippt sein.
Viele sogenannte Drittländer (Nicht-EU-Staaten) haben ähnliche Regelungen für die Einfuhr von Tieren. Aber auch wenn eine solche Regelung in einem Drittland nicht besteht, gilt die Chippflicht auf jeden Fall für die Rückführung nach Deutschland… egal von wo!
Links zu allen Reisebestimmungen finden Sie HIER.
In Hamburg ist die Chippung und Registrierung nach dem Gesetz zur Neuregelung über das Halten und Führen von Hunden (HmbGVBl. Nr5) seit dem 17.02.2006 für alle Hunde über 6 Monate ebenfalls verpflichtend. Dabei ist Rasse, Größe, Alter oder Verhalten irrelevant. Eine Tätowierung reicht hier nicht mehr aus.
Besucher in Hamburg benötigen den Chip nicht, sofern der Hund woanders als in Hamburg gemeldet ist. Trotz allem müssen sich die Besucher auch an geltende Regelungen wie Leinenzwang, Maulkorbzwang bestimmter Rassen, Leinenbefreiung etc. halten.
Es ist absehbar, dass das Chippen auch national verpflichtend wird, um bessere Kontrolle über Tier und Halter zu haben, wenn es um gezüchtete, gehandelte, ausgesetzte, misshandelte oder auffällig gewordene Tiere geht. Neben einer steuerlichen Gesamterfassung sind die wesentlichsten Aspekte dieser national verpflichtenden Kennzeichnung also Tierschutzaspekte.
Abgesehen von diesen rechtlichen Vorschriften, ist eine Chippung verbunden mit einer Registrierung Ihres Tiers eine gute Chance Ihr Tier im Verlustfall wiederzubekommen. Jeder ehrliche Finder, Tierheime, die Polizei, Tierärzte etc. haben eine Chance, den Halter schnell und unkompliziert ausfindig zu machen. Einige der Registrierungszentralen organisieren im Verlustfall eine bundesweite Suche in Form von z.B. Plakaten, Onlineschaltung von Vermisstenanzeigen u.ä.. Wenn wir Ihr Tier chippen, bekommen Sie von uns alle Unterlagen und Formulare, die nötig sind, um Ihr Tier zu registrieren. Die Registrierung ist in der Regel kostenlos. Ihre Spenden helfen diesen Organisationen ihre Arbeit zu verrichten.
Registrierungsstellen:
- Tasso-Online (kostenlos*)
- Findefix (ehemals das deutsche Haustierregister, kostenlos*)
- ifta, Internationale Zentrale Tierregistrierung (Erheben eine Gebühr für die Registrierung oder Änderung einer Adresse oder Beschreibung zum Tier… siehe Registrierungsbedingungen)
Registrieren Sie Ihr Tier ruhig bei allen… sicher ist sicher!
Beim Suchen nach Ihrem verlorenen Liebling unterstützt sie neben den o.a. Registrierungsstellen auch noch Petmaxx.
Registrierung bei der Stadt Hamburg:
Die Anmeldung bei den o.a. Organisationen entspricht nicht der verpflichtenden Anmeldung von Hunden bei der Stadt Hamburg. Näheres zur Registrierung bei der Stadt finden Sie HIER.
Chipcodierte Katzenklappen:
Es gibt mittlerweile Katzenklappen, die sich auf die Chips / Transponder codieren lassen. Es werden also nur noch Tiere durch die Klappe gelassen, deren Chip durch die Klappe freigegeben ist. Es dringen keine fremden Tiere mehr in Ihr Haus / Ihre Wohnung ein.
Näheres z.B. Hier.
* überprüfen Sie die Kosten vor dem Registrieren selber noch mal! Wir übernehmen keine anfallenden Kosten.
Gesundheitliche Aspekte:
Der Mikrochip oder auch Transponder ist ungefährlich für die Gesundheit Ihres Tieres. Er ist gut reiskorngroß (13mm x 1,5mm) und wird mit einer art Spritze unter die Haut gesetzt. Hier verweilt er ein Tierleben lang.
In der Regel wird er an der linken Halsseite (aus Tiersicht) platziert. Diese Stelle wird auch im Heimtierpass eingetragen.
Der Chip wird nach kurzer Zeit von körpereigenem Gewebe umschlossen. Ob Sie den Chip nach dem Einsetzen noch fühlen können, hängt vor allem von der Hautdicke Ihres Tieres ab. Ihre Tierärztin muss aber nach dem Einsetzen prüfen, ob er auch tatsächlich an dem vorgesehenem Ort sitzt und ablesbar ist und ob die abgelesene Nummer auch mit der in Ihrem Heimtierpass übereinstimmt.
Der Chip kann unter der Haut u.U. noch eine Zeit lang wandern. Ist er durch Ihre Tierärztin Fachgerecht eingesetzt, führt dies aber zu keinen Problemen.
Der Chip sendet keine eigene Strahlung aus. Er wird beim Ablesevorgang kurzzeitig durch die niederfrequenten Radiowellen des Lesegerätes aktiviert und reflektiert dann die weltweit einzigartige Identifikationsnummer auf das Lesegerät. Das heißt, dass er nicht dauernd funkt. Es besteht also kein Grund zur Sorge, dass Ihr Tier vom Zeitpunkt der Chippung bis an sein Lebensende mit irgendwelchen Funk- oder Radiofrequenzen bestrahlt wird. Er enthält dementsprechend keine Batterie. Es ist also nicht möglich, dass ein Energiespeicher ausläuft oder ausfällt.
Der Chip hält ein Tierleben lang. Er kann höchstens durch massive mechanische Manipulation zerstört werden (z.B. Verkehrsunfälle, Fensterstürze), durch Verletzung des Tiers herausfallen (Schnitt-, Riss- und Kampfwunden, OPs) oder durch starke, elektromagnetische Strahlung funktionsuntüchtig gemacht werden (z.B. CT, MRT, EMP).
Chipbefreiung:
Über Sinn und Unsinn des Chippens wird viel geredet.
International gibt es da aber keine Diskussion. Die im Heimtierpass eingetragenen Impfungen, Behandlungen und Gesundheitszeugnisse müssen einem Tier zweifelsfrei zugeordnet werden können. Soll Ihr Tier (Hund, Katze, Frettchen) reisen, müssen Sie es chippen lassen!
In Hamburg besteht Kennzeichnungspflicht (Chippflicht) für Hunde. Hier verweisen die zuständigen Behörden gerne darauf, dass der Tierarzt ein ausführliches Attest schreiben kann welches bestätigt, „dass der Hund aus zwingenden medizinischen Gründen nicht gechippt werden kann“.
Wenn Sie es wünschen, prüfen wir gerne, ob ein Grund für eine Chipbefreiung vorliegt. Liegt einer vor, attestieren wir diesen selbstverständlich.
Fakt ist aber, dass es keine Vorgaben gibt, welche Krankheiten die Unchipbarkeit herbeiführen. Das ist darin begründet, dass das Chippen nichts weiter als eine Spritze ist. Die ist in keinem Alter und in fast keinem Gesundheitszustand problematisch. Auch wenn Ihr Hund mit 20 Jahren herzkrank und arthrotisch den ganzen Tag auf dem Sofa liegt, ist das Chippen auch aus unser Sicht zwar überflüssig, aber es gibt keinen gesundheitlichen Aspekt, der das Chippen verhindert.
Ein gesundheitlicher Aspekt ist eine zu erwartende Verschlechterung des Gesundheitszustandes Ihres Tieres durch die Transponderimplantation. Nichts anderes kann zu einer Chipbefreiung durch Ihren Tierarzt führen.
Die Landesregierung hat – um ein paar schwarze Schafe zu erwischen und den Eindruck zu erwecken, aktiv zu sein – eine total unspezifische Regelung erlassen, die nun zu Lasten aller Hunde und deren Halter geht. Wenn sich jemand massiv beschwert, schieben die Behörden den schwarzen Peter einfach an die Tierärzte weiter. Die Halter erwarten nun von uns, dass wir uns etwas aus den Fingern saugen, was das Tier unchipbar macht.
Wenn wir hier ein Gutachten schreiben, dass nicht der Wahrheit entspricht, machen wir uns strafbar. Das werden wir für niemanden tun.
Gerne schreiben wir Ihnen aber ein Gutachten über den allgemeinen Gesundheitszustand Ihres Tieres. Möglicher Weise haben die Ämter bei schwerkranken oder alten Tieren ein Einsehen. Das liegt aber im Ermessen Ihres Sachbearbeiters beim Verbraucherschutzamt.
Untersuchungen und Gutachten sind nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GoT) kostenpflichtig. Wenn Sie also aus Kostengründen eine Chipbefreiung wollen, geht der Schuss sicher nach hinten los.