Information zu den Kosten

Hamburg 22.11.2022

Seit dem 22.11.2022 ist eine neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft getreten. An dieser Gebührenordnung wurde seit 2012 gearbeitet. Nun ist sie in trockenen Tüchern. Sie ist zwar mit der Unterstützung der Bundes- und Ländertierärztekammern entwickelt worden, sie ist aber ein ganz normales Bundesgesetz. Tierärzte und Kliniken müssen sich daran halten.

Innerhalb der GOT können die Geschäftsinhaber zwischen dem einfachen und dreifachen Satz variieren. Dadurch haben Geschäftsinhaber von Kliniken und Praxen die Möglichkeit auf Veränderungen von Kosten zu reagieren. Zu diesen Kosten gehören z.B. Mietsteigerungen, Erhöhung der Gehälter von Mitarbeitern, Preisentwicklungen von Medikamenten, Verbrauchsmaterialien, Strom, Wasser etc…

Damit nicht jede Kostensteigerung ein Einkommensverlust des Inhabers ist, darf der Gebührensatz deshalb bis zum dreifachen des beschlossenen Satzes erhöht werden. Da die Gebühren, die jetzt in der neuen GOT stehen zum großen Teil schon 2012 entwickelt wurden, ist jetzt – 10 Jahre später – der einfache Satz auch schon keine reelle Abbildung der Kostenstruktur mehr. Viele Tierärzte steigen in die neue GOT deshalb schon nicht mit dem einfachen Satz ein.

Weiterhin haben unterschiedliche Kliniken/Praxen unterschiedliche Kosten. Die Mieten von Praxisräumen in München sind anders als z.B. in Mecklenburg auf dem Land. Ist der Inhaber Einzelkämpfer hat er weniger Kosten als jemand, der einen Stab an Mitarbeitern beschäftigt (Helfer, Laborassistenten, Empfangspersonal, Reinigungskräfte, Hausmeister etc…). Auch wenn diese Menschen nicht unmittelbar Geld einbringen – also keine kranken Tiere behandeln – müssen sie trotzdem bezahlt werden. Ein Landtierarzt, der von Kunde zu Kunde über die Landstraße fährt und immer auf den Höfen parken kann, muss seine Kilometer ganz anders berechnen, als ein Hausbesuchstierarzt in der Großstadt, der mit Berufsverkehr und Parkplatzmangel zu kämpfen hat. Praxen mit einer technischen Minimalausstattung haben ganz andere Kosten als Praxen, die auf dem aktuellen Stand der Technik sind. Ein Röntgengerät verliert auch an Wert, wenn es nicht benutzt wird. Entsprechend muss jeder Kunde bei jedem Handgriff das Röntgengerät mitbezahlen… sozusagen als Beitrag dafür, dass es vorgehalten wird, falls es gebraucht wird. Die Preise, die ein Inhaber also aufruft sind immer eine Mischkalkulation. Je nachdem was mitkalkuliert werden muss, variieren die Preise je Unternehmen bis zum dreifachen Satz. Und wenn die Variationsbreite aus kaufmännischer Sicht nicht mehr ausreicht, wird vom Gesetzgeber eine neue GOT geschrieben und die Sätze der einzelnen Praxen/Kliniken wieder angepasst.

Interessant:

  • Die GOT als pdf von der Seite des Bpt: HIER
  • Allgemeine Informationen zur GOT von der Bundestierärztekammer: HIER