So registrieren Sie Ihren Hund in Hamburg

Wer darf registrieren lassen?

  • Der Hundehalter
  • Eine durch den Halter bevollmächtigte Person. Sie muß sich ausweisen können.

Sie brauchen:

  • Personalausweis oder Paß mit Meldebestätigung
  • Mikrochip-Nummer (Steht normalerweise im Impfpass)
  • Bescheinigung Ihres Haftpflichtversicherers über das Bestehen der Haftpflichtversicherung (inkl. Nummer des Versicherungsvertrages)
  • Rasse, Größe (Schulterhöhe), Geschlecht, Geburtsdatum und Name Ihres Hundes
  • Geld für die Gebühren

Wo kann ich meinen Hund registrieren?

  • Entweder vor Ort bei Ihrem zuständigen Kundenzentrum oder Ihrem zuständigen Verbraucherschutzamt. Wo das ist, erfahren Sie am einfachsten über den Behördenfinder der DiBIS (Eingabe: Kundenzentrum oder Verbraucherschutzamt).
    Die Registrierungsgebühr beträgt hier ca. 30€ (Ermäßigung auf 15 EUR in Einzelfällen (Nachweis ALGII) möglich).
  • Oder übers Internet. Das ist zwar etwas komplizierter, kostet dafür aber nur ca. 15€.
    Die Online-Hunderegistrierung ist gleichzeitig die Steueranmeldung, sofern noch keine vorliegt.

    • Sie müssen sich erst selber beim Hamburger Service registrieren, einen Benutzer-Account einrichten. Hierfür benötigen Sie eine Email-Adresse.
      Wenn Sie schon registriert sind, müssen Sie sich anmelden.
    • Dann geben Sie in der Suche „Hunderegister“ ein und folgen Sie den Vorgaben.
    • Zeitaufwand laut Webseite ca. 20 Minuten
    • Fertig

Weitere Informationen: