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EU-Heimtierpass

Der EU-Heimtierpass ist durch uns erhältlich. Wir sind von der Hamburger Tierärztekammer ermächtigt, ihn für eindeutig gekennzeichnete Tiere auszustellen. Bei Tieren die nicht von uns geimpft wurden, muss anhand der Angaben im alten Impfpass eindeutig festzustellen sein, dass das entsprechende Tier vor der letzten im Impfpass eingetragenen Tollwutimpfung eindeutig gekennzeichnet war. Dann und leider nur dann dürfen wir die Impfung in einen EU-Heimtierpass übertragen. Ist dies nicht der Fall, muss das Tier nach erfolgter Kennzeichnung erneut gegen Tollwut geimpft werden, damit der EU-Heimtierpass für Reisen gültig wird. Damit will der Gesetzgeber sicher stellen, dass die Pässe wirklich nur an gekennzeichnete Tiere ausgegeben werden. Das ist zwar im Einzelfall sicher ärgerlich, aber im Hinblick auf die jüngsten Todesfälle durch den Biss eines niedlichen aus dem Urlaub mitgebrachten Hundewelpen sehr sinnvoll.

Der EU-Heimtierpass gilt seit dem 3. Juli 2004. Alte Impfbescheinigungen galten übergangsweise noch bis zum 30. September 2005.

Er ist verpflichtend für Personen, die mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wollen. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Pass nicht. Wer nicht beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann auch für Hund, Katze und Frettchen weiterhin den gelben „Nationalen Impfpass“ (auch bei uns erhältlich) verwenden.

Die gesetzlichen Regelungen für den Heimtierpass sind umfassend und ändern sich dauernd. Wir versuchen deshalb gar nicht erst hier aufzuschlüsseln, was wie und ab wann wo gilt. Das überlassen wir den Experten. Wir zeigen Ihnen hier nur, wo Sie diese Informationen bekommen:
Mit Tieren Reisen, © sonya etchison - Fotolia.com

Bedenken Sie weiterhin, dass das Einführen/Rückführen von Tieren aus EU-Ländern und Drittländern (vor allem aus nichtgelisteten Drittländern) nach Deutschland ebenfalls strengen Bestimmungen unterliegt. Unter Umständen sind diese sogar strenger, als die Einreisebestimmungen in das Urlaubsland. Auch wenn Sie Ihr ungeimpftes Tier in das Urlaubsland bekommen haben, bekommen Sie im Zweifelsfall ernsthafte Probleme mit der Rückführung.

Vor jeder Reise sollten Sie sich im Internet erneut über eventuelle Neuregelungen bezüglich des Reiseziels und der Rückführungsbedingungen erkundigen. Eventuell müssen Sie Ihre Reiseplanungen sehr langfristig machen, weil einige Länder u.U. eine monatelange Prozedur von Überprüfungen verlangen.

Bedenken Sie unbedingt auch, dass es in anderen Ländern andere Krankheiten gibt. Schützen Sie Ihr Tier von den Reisekrankheiten (Infos hier: https://www.msd-tiergesundheit.de/news-public/reisekrankheiten.aspx). Wir beraten Sie gern.

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